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Datenbank Betriebsvereinbarungen



Thema: Urlaubsgrundsätze und Urlaubsplanung

1.4 Zusatzurlaube
1.4.1 Bezahlte Urlaube/Freistellungen

Es gibt hierzu 9 Textauszüge

Textauszug: Vereinbarung Mess-, Steuer- und Regelungstechnik 0
Bei notwendig werdendem Ausfall von regelmäßiger täglicher Arbeitszeit wird das Gehalt ohne Anrechnung auf den Jahresurlaub unter Freistellung von der Arbeit in folgenden Fällen fortgezahlt:
- drei Arbeitstage beim Tode des Ehegatten
- zwei Tage beim Tode eigener Kinder
- zwei Tage bei eigener Eheschließung
- ein Tag beim Tode eines Elternteils oder Schwiegerelternteils
- ein Arbeitstag bei Niederkunft der Ehefrau
- ein Arbeitstag bei Wohnungswechsel, sofern ein eigener Haushalt besteht
- ein Arbeitstag bei Teilnahme an der Trauung oder Hochzeitsfeier der eigenen Kinder
- ein Arbeitstag bei Teilnahme an der goldenen Hochzeit der Eltern.
HBS-Datenbank-Nr: 030500 /106
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