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| 1.4 | Zusatzurlaube |
| 1.4.1 |
Bezahlte Urlaube/Freistellungen
Es gibt hierzu 9 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Mess-, Steuer- und Regelungstechnik 0 |
| Bei notwendig werdendem Ausfall von regelmäßiger täglicher Arbeitszeit wird das Gehalt ohne Anrechnung auf den Jahresurlaub unter Freistellung von der Arbeit in folgenden Fällen fortgezahlt: - drei Arbeitstage beim Tode des Ehegatten - zwei Tage beim Tode eigener Kinder - zwei Tage bei eigener Eheschließung - ein Tag beim Tode eines Elternteils oder Schwiegerelternteils - ein Arbeitstag bei Niederkunft der Ehefrau - ein Arbeitstag bei Wohnungswechsel, sofern ein eigener Haushalt besteht - ein Arbeitstag bei Teilnahme an der Trauung oder Hochzeitsfeier der eigenen Kinder - ein Arbeitstag bei Teilnahme an der goldenen Hochzeit der Eltern. |
| HBS-Datenbank-Nr: 030500 /106 |
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