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Datenbank Betriebsvereinbarungen



Thema: Urlaubsgrundsätze und Urlaubsplanung

1.4 Zusatzurlaube
1.4.1 Bezahlte Urlaube/Freistellungen

Es gibt hierzu 9 Textauszüge

Textauszug: Vereinbarung Energiedienstleister 2005
Entsprechend § 616 BGB wird den Mitarbeitern bei folgenden Anlässen, unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts, eine Freistellung gewährt:
- Niederkunft der Ehefrau oder Lebenspartnerin, ein Arbeitstag
- Tod des Ehegatten/Lebenspartners, eines Kindes oder Elternteils, zwei Arbeitstage
- Umzug aus betrieblichem Grund an einen anderen Ort, ein Arbeitstag
- 25., 40. und 50. Arbeitsjubiläum, ein Arbeitstag.
HBS-Datenbank-Nr: 030500 /111
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