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| 1.4 | Zusatzurlaube |
| 1.4.1 |
Bezahlte Urlaube/Freistellungen
Es gibt hierzu 9 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Energiedienstleister 2005 |
| Entsprechend § 616 BGB wird den Mitarbeitern bei folgenden Anlässen, unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts, eine Freistellung gewährt: - Niederkunft der Ehefrau oder Lebenspartnerin, ein Arbeitstag - Tod des Ehegatten/Lebenspartners, eines Kindes oder Elternteils, zwei Arbeitstage - Umzug aus betrieblichem Grund an einen anderen Ort, ein Arbeitstag - 25., 40. und 50. Arbeitsjubiläum, ein Arbeitstag. |
| HBS-Datenbank-Nr: 030500 /111 |
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