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| 1.4 | Zusatzurlaube |
| 1.4.2 |
Unbezahlte Urlaube/Freistellungen
Es gibt hierzu 5 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Energiedienstleister 2005 |
| Bei Erfüllung allgemeiner staatsbürgerlicher Pflichten nach deutschem Recht, soweit die Arbeitsbefreiung gesetzlich vorgeschrieben ist und soweit die Pflicht nicht außerhalb der Arbeitszeit, ggf. nach ihrer Verlegung wahrgenommen werden können, besteht der Anspruch auf Fortzahlung des Arbeitsentgelts nur insoweit, als der Mitarbeiter nicht Ansprüche auf Ersatz dieser Bezüge geltend machen kann. Das fortgezahlte Arbeitsentgelt geht in Höhe des Ersatzanspruches als Vorschuss auf die Leistung der Kostenträger. Der Mitarbeiter hat den Ersatzanspruch geltend zu machen und die erhaltenen Beträge an den Arbeitgeber abzuführen. |
| HBS-Datenbank-Nr: 030500 /111 |
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