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| 1.4 | Zusatzurlaube |
| 1.4.2 |
Unbezahlte Urlaube/Freistellungen
Es gibt hierzu 5 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Einzelhandel (ohne Kfz.) 2001 |
| Unbezahlter Urlaub kann gewährt werden, solange dem keine betrieblichen Gründe entgegenstehen. Bei Gewährung von unbezahltem Urlaub ist aus sozialversicherungsrechtlichen Gründen stets ein genaues Anfangs- und Enddatum festzulegen. |
| HBS-Datenbank-Nr: 030500 /48 |
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