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Datenbank Betriebsvereinbarungen



Thema: Urlaubsgrundsätze und Urlaubsplanung

1.4 Zusatzurlaube
1.4.4 Beantragung und Genehmigung

Es gibt hierzu 6 Textauszüge

Textauszug: Vereinbarung Mess- ,Steuer- und Regelungstechnik 0
In den vorstehenden Fällen hat der/die Beschäftigte dem Betrieb vorher anzuzeigen, dass er/sie der Arbeit fernbleiben will oder muss. In begründeten Zweifelsfällen muss auf Verlangen der Grund für die Arbeitsverhinderung nachgewiesen werden. Hierfür entstehende Kosten trägt der Arbeitgeber.
HBS-Datenbank-Nr: 030500 /106
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