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| 1.4 | Zusatzurlaube |
| 1.4.4 |
Beantragung und Genehmigung
Es gibt hierzu 6 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Mess- ,Steuer- und Regelungstechnik 0 |
| In den vorstehenden Fällen hat der/die Beschäftigte dem Betrieb vorher anzuzeigen, dass er/sie der Arbeit fernbleiben will oder muss. In begründeten Zweifelsfällen muss auf Verlangen der Grund für die Arbeitsverhinderung nachgewiesen werden. Hierfür entstehende Kosten trägt der Arbeitgeber. |
| HBS-Datenbank-Nr: 030500 /106 |
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