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| 1.4 | Zusatzurlaube |
| 1.4.4 |
Beantragung und Genehmigung
Es gibt hierzu 6 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Unternehmensbezogene Dienstleistungen 1996 |
| Widerspricht der Arbeitgeber innerhalb einer Frist von 2 Wochen schriftlich nicht, so gilt der beantragte Sonderurlaub als genehmigt. Über einen Widerspruch wird der Arbeitgeber den Betriebsrat unterrichten. |
| HBS-Datenbank-Nr: 030500 /41 |
| Textauszug 5 von 6 | « vorheriger | nächster » |