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Datenbank Betriebsvereinbarungen



Thema: Urlaubsgrundsätze und Urlaubsplanung

1.5 Betriebsferien
1.5.2 Festlegungen und Ausnahmen beim Betriebsurlaub

Es gibt hierzu 4 Textauszüge

Textauszug: Vereinbarung Bildungseinrichtung 0
In den Sommerferien wird für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer eine dreiwöchige Familienheimfahrt festgelegt. In diesem Zeitraum sind von den Mitarbeiterinnen 2 Wochen Erholungsurlaub zu nehmen. Von der Verpflichtung, 2 Wochen Erholungsurlaub zu nehmen, kann in begründeten Einzelfällen im Einvernehmen mit der Geschäftsführung abgewichen werden.
HBS-Datenbank-Nr: 030500 /102
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