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| 1.5 | Betriebsferien |
| 1.5.3 |
Heiligabend bis Silvester
Es gibt hierzu 5 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Chemische Industrie 1988 |
| Für die beiden arbeitsfreien Tage am 24. (Heiligabend) und 31. (Silvester) Dezember wird ein Tag des Jahresurlaubs benötigt, wenn diese Tage Arbeitstage sind. Für die Zeit vom 27. bis 30. Dezember werden weitere Urlaubstage benötigt. Um die jeweils genaue Anzahl der notwendigen Urlaubstage erfolgt eine gesonderte Unterrichtung durch Aushang bis zum 30. Juni des laufenden Kalenderjahres. |
| HBS-Datenbank-Nr: 030500 /45 |
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