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| 1.5 | Betriebsferien |
| 1.5.4 |
Brückentage
Es gibt hierzu 4 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Maschinenbau 2008 |
| Zum Ende eines jeden Kalenderjahres vereinbaren die Betriebsparteien, an welchen "Brückentagen" im darauf folgenden Kalenderjahr den Arbeitnehmern auf Wunsch grundsätzlich Urlaub oder wahlweise Zeitausgleich zu gewähren ist, sofern betriebliche Erfordernisse dem nicht entgegenstehen. |
| HBS-Datenbank-Nr: 030500 /109 |
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