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Datenbank Betriebsvereinbarungen



Thema: Urlaubsgrundsätze und Urlaubsplanung

1.5 Betriebsferien
1.5.4 Brückentage

Es gibt hierzu 4 Textauszüge

Textauszug: Vereinbarung Maschinenbau 2008
Zum Ende eines jeden Kalenderjahres vereinbaren die Betriebsparteien, an welchen "Brückentagen" im darauf folgenden Kalenderjahr den Arbeitnehmern auf Wunsch grundsätzlich Urlaub oder wahlweise Zeitausgleich zu gewähren ist, sofern betriebliche Erfordernisse dem nicht entgegenstehen.
HBS-Datenbank-Nr: 030500 /109
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