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| 1.5 | Betriebsferien |
| 1.5.4 |
Brückentage
Es gibt hierzu 4 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Großhandel (ohne Kfz.) 2002 |
| An den Brückentagen wird [...] sowie die Zentrale [...] nur mit einer Notbesetzung von mindestens zwei Personen arbeiten. Für alle anderen MitarbeiterInnen gilt, dass sie für diese Tage Urlaub nehmen können. |
| HBS-Datenbank-Nr: 030500 /83 |
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