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Datenbank Betriebsvereinbarungen



Thema: Urlaubsgrundsätze und Urlaubsplanung

1.5 Betriebsferien
1.5.5 Brauchtumstage

Es gibt hierzu 4 Textauszüge

Textauszug: Vereinbarung Verlags- und Druckgewerbe 1995
An Weiberfastnacht und Rosenmontag wird nicht gearbeitet. Für die ausfallende Arbeitszeit an Weiberfastnacht wird ein Tag Jahresurlaub angerechnet. Die ausfallende Arbeitszeit am Rosenmontag wird den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen geschenkt.
HBS-Datenbank-Nr: 030500 /22
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