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| 1.5 | Betriebsferien |
| 1.5.5 |
Brauchtumstage
Es gibt hierzu 4 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Verlags- und Druckgewerbe 1995 |
| An Weiberfastnacht und Rosenmontag wird nicht gearbeitet. Für die ausfallende Arbeitszeit an Weiberfastnacht wird ein Tag Jahresurlaub angerechnet. Die ausfallende Arbeitszeit am Rosenmontag wird den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen geschenkt. |
| HBS-Datenbank-Nr: 030500 /22 |
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