http://www.boeckler.de/Seite
Alle Rechte vorbehalten
| 1.5 | Betriebsferien |
| 1.5.5 |
Brauchtumstage
Es gibt hierzu 4 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Gesundheit und Soziales 1990 |
| Jeder/jede Mitarbeiter/in wird am Rosenmontag unter Fortzahlung der Vergütung von der Arbeit freigestellt. Wird der/die Mitarbeiter/in aus dienstlichen oder betrieblichen Gründen zur Arbeit herangezogen, ist die Freistellung spätestens bis zum Ablauf des auf den Rosenmontag folgenden Kalendermonats nachzuholen. |
| HBS-Datenbank-Nr: 030500 /20 |
| Textauszug 2 von 4 | « vorheriger | nächster » |