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Datenbank Betriebsvereinbarungen



Thema: Urlaubsgrundsätze und Urlaubsplanung

1.5 Betriebsferien
1.5.5 Brauchtumstage

Es gibt hierzu 4 Textauszüge

Textauszug: Vereinbarung Gesundheit und Soziales 1990
Jeder/jede Mitarbeiter/in wird am Rosenmontag unter Fortzahlung der Vergütung von der Arbeit freigestellt. Wird der/die Mitarbeiter/in aus dienstlichen oder betrieblichen Gründen zur Arbeit herangezogen, ist die Freistellung spätestens bis zum Ablauf des auf den Rosenmontag folgenden Kalendermonats nachzuholen.
HBS-Datenbank-Nr: 030500 /20
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