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| 1.5 | Betriebsferien |
| 1.5.5 |
Brauchtumstage
Es gibt hierzu 4 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Maschinenbau 1998 |
| Für den "Faschingsdienstag" gilt folgende Arbeitszeitregelung: Ab 12:00 Uhr können Sie nach Ausstempeln der Anwesenheitskarte das Haus verlassen. Die Abstimmung mit dem Vorgesetzten und Gleitzeitkarte sind nicht erforderlich. [...] Selbstverständlich können Sie auch, wie in den vergangenen Jahren den Faschingsdienstag mit Gleitzeitguthaben, Mehrarbeitsguthaben oder Urlaub belegen. |
| HBS-Datenbank-Nr: 030500 /34 |
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