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| 1.6 | Urlaub und Krankheit |
| 1.6.1 |
Gutschriften, Ersatz
Es gibt hierzu 6 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Gesundheit und Soziales 1997 |
| Mitarbeiter, die das volle Urlaubsjahr arbeitsunfähig/krank waren, d. h. keinen Tag im Jahr im Unternehmen gearbeitet haben, erwirken zwar durch ihr Beschäftigungsverhältnis einen Urlaubsanspruch, dieser wird aber ausnahmslos nicht ins Folgejahr übertragen. |
| HBS-Datenbank-Nr: 030500 /6 |
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