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| 1.6 | Urlaub und Krankheit |
| 1.6.1 |
Gutschriften, Ersatz
Es gibt hierzu 6 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Gesundheit und Soziales 1997 |
| Bei Mitarbeitern, die länger als 6 Monate arbeitsunfähig im Kalenderjahr sind, kann der Anspruch auf Erholungsurlaub und Urlaubsgeld für jeden vollen Kalendermonat, für den der Arbeitnehmer Krankengeld des Versicherungsträgers erhält, um 1/12 gekürzt werden. Die Entscheidung wird im Einzelfall mit dem Betriebsrat beraten. |
| HBS-Datenbank-Nr: 030500 /6 |
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