Administration

Datenbank Betriebsvereinbarungen



Thema: Urlaubsgrundsätze und Urlaubsplanung

1.6 Urlaub und Krankheit
1.6.1 Gutschriften, Ersatz

Es gibt hierzu 6 Textauszüge

Textauszug: Vereinbarung Gesundheit und Soziales 1997
Bei Mitarbeitern, die länger als 6 Monate arbeitsunfähig im Kalenderjahr sind, kann der Anspruch auf Erholungsurlaub und Urlaubsgeld für jeden vollen Kalendermonat, für den der Arbeitnehmer Krankengeld des Versicherungsträgers erhält, um 1/12 gekürzt werden. Die Entscheidung wird im Einzelfall mit dem Betriebsrat beraten.
HBS-Datenbank-Nr: 030500 /6
Textauszug 6 von 6 « vorheriger


Zurück
Ganzes Gestaltungsraster ansehen