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| 2.1 | Mitbestimmung und Beteiligung am Verfahren |
| 2.1.1 |
Information, Beteiligung bei Konflikten
Es gibt hierzu 10 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Öffentliche Verwaltung 1987 |
| Wenn auch zwischen Dienststelle und dem/der einzelnen Mitarbeiter/in kein Einverständnis erzielt wird, tritt die Mitbestimmung des jeweilig zuständigen örtlichen Personalrates ein (§ 75 Absatz 3 Nr. 3 PersVG). |
| HBS-Datenbank-Nr: 030500 /28 |
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