http://www.boeckler.de/Seite
Alle Rechte vorbehalten
| 2.1 | Mitbestimmung und Beteiligung am Verfahren |
| 2.1.1 |
Information, Beteiligung bei Konflikten
Es gibt hierzu 10 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Landverkehr 1999 |
| Der endgültig geltende Urlaubsplan ist dem Betriebsrat zum 25. Februar des Jahres vorzulegen, siehe Anlage 2, und einvernehmlich zwischen Niederlassungsleitung und Betriebsrat abzustimmen. |
| HBS-Datenbank-Nr: 030500 /39 |
| Textauszug 4 von 10 | « vorheriger | nächster » |