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Datenbank Betriebsvereinbarungen



Thema: Urlaubsgrundsätze und Urlaubsplanung

2.1 Mitbestimmung und Beteiligung am Verfahren
2.1.1 Information, Beteiligung bei Konflikten

Es gibt hierzu 10 Textauszüge

Textauszug: Vereinbarung Landverkehr 1999
Der endgültig geltende Urlaubsplan ist dem Betriebsrat zum 25. Februar des Jahres vorzulegen, siehe Anlage 2, und einvernehmlich zwischen Niederlassungsleitung und Betriebsrat abzustimmen.
HBS-Datenbank-Nr: 030500 /39
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