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Datenbank Betriebsvereinbarungen



Thema: Urlaubsgrundsätze und Urlaubsplanung

2.1 Mitbestimmung und Beteiligung am Verfahren
2.1.1 Information, Beteiligung bei Konflikten

Es gibt hierzu 10 Textauszüge

Textauszug: Vereinbarung Gesundheit und Soziales 2002
Alle Urlaubspläne sind der kaufmännischen Leitung bis spätestens 1. Dezember des laufenden Jahres vorzulegen. Diese reicht die Urlaubspläne bis zum 13. Dezember zur Genehmigung an den Betriebsrat weiter. Der Betriebsrat genehmigt die Urlaubspläne bis zum 30. Dezember.
HBS-Datenbank-Nr: 030500 /66
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