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| 2.2 | Innerbetriebliche Streitschlichtung |
| 2.2.1 |
Wille zur Einigung, paritätische Gremien, Fristen, Schlichtungsstelle
Es gibt hierzu 7 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Gastgewerbe 2008 |
| Bei Nichteinigung obliegt es einem aus Betriebsrat und Arbeitgeber paritätisch besetzten Gremium, eine einvernehmliche Lösung herbeizuführen. |
| HBS-Datenbank-Nr: 030500 /101 |
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