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| 2.2 | Innerbetriebliche Streitschlichtung |
| 2.2.1 |
Wille zur Einigung, paritätische Gremien, Fristen, Schlichtungsstelle
Es gibt hierzu 7 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Gastgewerbe 0 |
| Sind die Verhandlungen zwischen Betriebsstättenleitung und Betriebsrat bis Mitte Februar nicht erfolgreich abgeschlossen, kann der Betriebsrat die betriebliche Schlichtungsstelle einberufen. Die Schlichtungsstelle setzt sich zusammen aus einem Mitglied des Gesamtbetriebsrats, einem Mitglied der Hauptverwaltung und einem örtlichen Betriebsrat und dem örtlichen Restaurantmanager. |
| HBS-Datenbank-Nr: 030500 /2 |
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