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| 2.2 | Innerbetriebliche Streitschlichtung |
| 2.2.1 |
Wille zur Einigung, paritätische Gremien, Fristen, Schlichtungsstelle
Es gibt hierzu 7 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Unternehmensbezogene Dienstleistungen 1996 |
| Bei Dissens über die Auslegung dieser Vereinbarung bzw. über Gewährung eines Urlaubsanspruchs ist eine innerbetriebliche Schlichtungsstelle einzuschalten. Diese setzt sich aus je zwei Vertretern des Betriebsrats und der Geschäftsführung zusammen. Diese Schlichtungsstelle wird versuchen, eine gemeinsame Empfehlung abzugeben. Sofern dies nicht gelingt, wird die Empfehlung für beide Seiten dann verbindlich, wenn ihr keine Seite innerhalb von 14 Tagen schriftlich widerspricht. |
| HBS-Datenbank-Nr: 030500 /41 |
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