Administration

Datenbank Betriebsvereinbarungen



Thema: Urlaubsgrundsätze und Urlaubsplanung

2.3 Einigungsstelle
2.3.1 Einrichtung, Besetzung

Es gibt hierzu 4 Textauszüge

Textauszug: Vereinbarung Unternehmensbezogene Dienstleistungen 2009
Der Betriebsrat wird dann unverzüglich mit der Geschäftsleitung den Fall im Sinne des § 5 dieser Betriebsvereinbarung und den Besonderheiten des Einzelfalls prüfen und versuchen, eine gemeinsame Lösung zu finden. Gelingt das nicht innerhalb von 1 Woche ab dem Zeitpunkt der Information des Betriebsrats, wird unverzüglich die Einigungsstelle nach § 87 Absatz 1 Nr. 5 BetrVG zur endgültigen Entscheidung eingesetzt. Die Betriebsparteien erklären für diese Einigungsstellen, dass einer der Herren Arbeitsrichter den Vorsitz übernehmen soll und zwei Beisitzer, maximal ein Externer, je Betriebspartei ausreichend sind.
HBS-Datenbank-Nr: 030500 /112
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