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| 2.3 | Einigungsstelle |
| 2.3.1 |
Einrichtung, Besetzung
Es gibt hierzu 4 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Unternehmensbezogene Dienstleistungen 2009 |
| Der Betriebsrat wird dann unverzüglich mit der Geschäftsleitung den Fall im Sinne des § 5 dieser Betriebsvereinbarung und den Besonderheiten des Einzelfalls prüfen und versuchen, eine gemeinsame Lösung zu finden. Gelingt das nicht innerhalb von 1 Woche ab dem Zeitpunkt der Information des Betriebsrats, wird unverzüglich die Einigungsstelle nach § 87 Absatz 1 Nr. 5 BetrVG zur endgültigen Entscheidung eingesetzt. Die Betriebsparteien erklären für diese Einigungsstellen, dass einer der Herren Arbeitsrichter den Vorsitz übernehmen soll und zwei Beisitzer, maximal ein Externer, je Betriebspartei ausreichend sind. |
| HBS-Datenbank-Nr: 030500 /112 |
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