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| 2.3 | Einigungsstelle |
| 2.3.1 |
Einrichtung, Besetzung
Es gibt hierzu 4 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Einzelhandel (ohne Kfz.) 2001 |
| Kommt eine Einigung auch in der Schiedsstelle nicht zustande, so entscheidet die Einigungsstelle. Sie besteht neben dem unparteiischen Vorsitzenden der Einigungsstelle aus je 2 Mitgliedern des Betriebsrats sowie 2 Vertretern des Unternehmens. Der unparteiische Vorsitzende der Einigungsstelle ist Herr [...]. Bei seiner Verhinderung ist Frau [...] die unparteiische Vorsitzende der Einigungsstelle. |
| HBS-Datenbank-Nr: 030500 /48 |
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