Administration

Datenbank Betriebsvereinbarungen



Thema: Urlaubsgrundsätze und Urlaubsplanung

2.3 Einigungsstelle
2.3.1 Einrichtung, Besetzung

Es gibt hierzu 4 Textauszüge

Textauszug: Vereinbarung Einzelhandel (ohne Kfz.) 2001
Kommt eine Einigung auch in der Schiedsstelle nicht zustande, so entscheidet die Einigungsstelle. Sie besteht neben dem unparteiischen Vorsitzenden der Einigungsstelle aus je 2 Mitgliedern des Betriebsrats sowie 2 Vertretern des Unternehmens. Der unparteiische Vorsitzende der Einigungsstelle ist Herr [...]. Bei seiner Verhinderung ist Frau [...] die unparteiische Vorsitzende der Einigungsstelle.
HBS-Datenbank-Nr: 030500 /48
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