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| 1.1 | Zielsetzung |
| 1.1.3 |
Grundsätze, Verfahrensregelungen und Instrumente festlegen
Es gibt hierzu 7 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Telekommunikationsdienstleister 0 |
| Ziel ist es, die fachseitigen Erkenntnisse und das Knowhow des Arbeitsschutzes in einem frühestmöglichen Stadium in die unternehmerischen Entscheidungen einfließen zu lassen. Dies gilt auch für die Berücksichtigung der Belange von Schwerbehinderten. |
| HBS-Datenbank-Nr: 060300 /95 |
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