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Alle Rechte vorbehalten
| 2.1 | Persönlich |
| 2.1.2 |
Beschäftigte anderer Unternehmen im eigenen Haus
Es gibt hierzu 2 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Maschinenbau 2007 |
| Diese Betriebsvereinbarung gilt [...] ausdrücklich auch für alle Personen, die im Rahmen eines Leasingarbeitsvertrages (z. B. Job Pool) auf dem Werksgelände der [Firma] eingesetzt werden. Diese Betriebsvereinbarung gilt nicht für Beschäftigte auf dem Werksgelände der [Firma], die im Rahmen eines Werk- oder Dienstvertrages von Dritten beschäftigt werden. Zwischen den Betriebsparteien besteht jedoch Einigkeit darüber, dass die [Firma] als Auftraggeber (Werkvertrag) oder Dienstherr (Dienstvertrag) im Rahmen ihrer vertraglichen Möglichkeiten Dritte auf die aktuell geltenden Arbeitssicherheitsstandards [der Firma] verpflichtet.... |
| HBS-Datenbank-Nr: 060700 /362 |
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