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| 3.1 | Wann? |
| 3.1.1 |
Regelmäßig und anlassbezogen
Es gibt hierzu 5 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Telekommunikationsdienstleister 1998 |
| Eine Beurteilung der Arbeitsbedingungen ist regelmäßig durchzuführen. Darüber hinaus ist sie durchzuführen - vor Aufnahme der Tätigkeit eines Beschäftigten an einem neu eingerichteten Arbeitsplatz, - bei wesentlichen Änderungen der Arbeitsbedingungen, Arbeitsumgebung und Arbeitsmittel, - nach dem gehäuften Auftreten von Arbeitsunfällen, Beinahe-Unfällen und arbeitsbedingten Erkrankungen, - bei Auftreten von Beschwerden, die auf die Arbeit zurückgeführt werden können.---- |
| HBS-Datenbank-Nr: 060100 /26 |
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