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Datenbank Betriebsvereinbarungen



Thema: Gefährdungsbeurteilungen

3.1 Wann?
3.1.1 Regelmäßig und anlassbezogen

Es gibt hierzu 5 Textauszüge

Textauszug: Vereinbarung Telekommunikationsdienstleister 1998
Eine Beurteilung der Arbeitsbedingungen ist regelmäßig durchzuführen. Darüber hinaus ist sie durchzuführen
- vor Aufnahme der Tätigkeit eines Beschäftigten an einem neu eingerichteten Arbeitsplatz,
- bei wesentlichen Änderungen der Arbeitsbedingungen, Arbeitsumgebung und Arbeitsmittel,
- nach dem gehäuften Auftreten von Arbeitsunfällen, Beinahe-Unfällen und arbeitsbedingten Erkrankungen,
- bei Auftreten von Beschwerden, die auf die Arbeit zurückgeführt werden können.----
HBS-Datenbank-Nr: 060100 /26
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