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Datenbank Betriebsvereinbarungen



Thema: Gefährdungsbeurteilungen

3.1 Wann?
3.1.1 Regelmäßig und anlassbezogen

Es gibt hierzu 5 Textauszüge

Textauszug: Vereinbarung Anonym 2002
Die Beurteilung der Arbeitsbedingungen ist regelmäßig, in einem vom Arbeits- und Umweltschutzausschuss zu bestimmenden Turnus zu wiederholen. Die Beurteilung ist auch zu wiederholen, wenn wesentliche Änderungen eingetreten sind, wie z. B. Änderung von Vorschriften, Änderung von Arbeitsabläufen oder technischen Einrichtungen. Teilbeurteilungen sind möglich.
HBS-Datenbank-Nr: 060100 /18
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