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| 3.1 | Wann? |
| 3.1.1 |
Regelmäßig und anlassbezogen
Es gibt hierzu 5 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Anonym 2002 |
| Die Beurteilung der Arbeitsbedingungen ist regelmäßig, in einem vom Arbeits- und Umweltschutzausschuss zu bestimmenden Turnus zu wiederholen. Die Beurteilung ist auch zu wiederholen, wenn wesentliche Änderungen eingetreten sind, wie z. B. Änderung von Vorschriften, Änderung von Arbeitsabläufen oder technischen Einrichtungen. Teilbeurteilungen sind möglich. |
| HBS-Datenbank-Nr: 060100 /18 |
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