Administration

Datenbank Betriebsvereinbarungen



Thema: Gefährdungsbeurteilungen

3.1 Wann?
3.1.1 Regelmäßig und anlassbezogen

Es gibt hierzu 5 Textauszüge

Textauszug: Vereinbarung Datenverarbeitung u. Softwareentwicklung 1999
Die Einrichtung der Arbeitsplätze wird in regelmäßigen Abständen, mindestens jedoch alle 2 Jahre, sowie bei Umzügen und Neueinrichtung von Arbeitsplätzen überprüft. Die Durchführung obliegt der Fachkraft für Arbeitssicherheit und den Sicherheitsbeauftragten.
HBS-Datenbank-Nr: 090201 /122
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