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| 3.1 | Wann? |
| 3.1.1 |
Regelmäßig und anlassbezogen
Es gibt hierzu 5 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Datenverarbeitung u. Softwareentwicklung 1999 |
| Die Einrichtung der Arbeitsplätze wird in regelmäßigen Abständen, mindestens jedoch alle 2 Jahre, sowie bei Umzügen und Neueinrichtung von Arbeitsplätzen überprüft. Die Durchführung obliegt der Fachkraft für Arbeitssicherheit und den Sicherheitsbeauftragten. |
| HBS-Datenbank-Nr: 090201 /122 |
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