Administration

Datenbank Betriebsvereinbarungen



Thema: Gefährdungsbeurteilungen

3.3 Wo?
3.3.1 Alle Arbeitsplätze oder vergleichbare Gefährdungen zulassen, d. h. definieren

Es gibt hierzu 2 Textauszüge

Textauszug: Vereinbarung Öffentliche Verwaltung 1999
Vergleichbare Arbeitsplätze im Sinne dieser Regelung sind solche, bei denen die Aufgabeninhalte im wesentlichen (mind. 75 %) übereinstimmen und sich die räumlichen Verhältnisse und die Arbeitsplatzgestaltung nicht oder nur unwesentlich voneinander unterscheiden (in Raumzuschnitt, Möblierung, baulichen Gegebenheiten).
HBS-Datenbank-Nr: 060700 /37
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