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Alle Rechte vorbehalten
| 3.3 | Wo? |
| 3.3.1 |
Alle Arbeitsplätze oder vergleichbare Gefährdungen zulassen, d. h. definieren
Es gibt hierzu 2 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Öffentliche Verwaltung 1999 |
| Vergleichbare Arbeitsplätze im Sinne dieser Regelung sind solche, bei denen die Aufgabeninhalte im wesentlichen (mind. 75 %) übereinstimmen und sich die räumlichen Verhältnisse und die Arbeitsplatzgestaltung nicht oder nur unwesentlich voneinander unterscheiden (in Raumzuschnitt, Möblierung, baulichen Gegebenheiten). |
| HBS-Datenbank-Nr: 060700 /37 |
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