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| 4.1 | Verfahren gestalten |
| 4.1.1 |
Grundsätzliche Regelungen vereinbaren; Betriebliche Organisationsstrukturen prüfen, anpassen
Es gibt hierzu 10 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Anonym 2002 |
| Der Arbeits- und Umweltschutzausschuss legt fest, wer die Beurteilung der Arbeitsbedingungen durchführt und mit welchen Mitteln (Checklisten, Messgeräte, etc.) sie durchgeführt wird. Die aus der Beurteilung der Arbeitsbedingungen ermittelten Maßnahmen sind unverzüglich, bzw. je nach Prioritätenliste des Arbeits- und Umweltschutzausschusses durchzuführen. |
| HBS-Datenbank-Nr: 060100 /18 |
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