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| 4.1 | Verfahren gestalten |
| 4.1.1 |
Grundsätzliche Regelungen vereinbaren; Betriebliche Organisationsstrukturen prüfen, anpassen
Es gibt hierzu 10 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Energiedienstleister 1998 |
| 3 Monate nach der Erhebung/Erfassung ist das Ergebnis der Untersuchungen dem Betriebsrat vorzulegen und zu erläutern. In Fragen der Zuweisung von Tätigkeiten an Bildschirmarbeitsplätzen besteht ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates. Dem Betriebsrat oder seines hierzu bestimmten Ausschusses wird Gelegenheit gegeben, die Durchführung der Arbeitsplatz-/Gefährdungsanalyse im Rahmen seiner gesetzlichen Aufgabenstellung ab Beginn der ersten Planung beratend und korrigierend zu begleiten. Er erhält die Auswertung der Arbeitsplatz/Gefährdungsanalyse und kann im Rahmen seiner Beratungs- und Mitbestimmungsfunktion aufgrund der Auswertung der Arbeitsplatz/Gefährdungsanalyse Vorschläge zur Beseitigung von festgestellten Mängeln machen und auch Maßnahmen verlangen. Diese sind in die Entscheidung über Maßnahmen des Gesundheitsschutzes einzubeziehen. |
| HBS-Datenbank-Nr: 060300 /62 |
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