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| 4.2 | Aufgabengestaltung |
| 4.2.1 |
Kommissionen, Ausschüsse etc. nutzen bzw. bilden zur Verfahrenssteuerung, Bewertung, Konfliktregelung
Es gibt hierzu 10 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Informationstechnikhersteller 1996 |
| Beratungsgremium für Fragen der Bildschirmarbeit In einigen Betrieben haben sich Beratungsgremien für Bildschirmarbeit bewährt. Sofern ein solches Gremium aus betrieblichen Gründen zweckmäßig erscheint, sollen ihm Vertreter der Betriebsleitung (auch der Beauftragte für Arbeitsgestaltung), der Betriebsarzt, der Sicherheitsingenieur und Vertreter des Betriebsrates angehören. Das Beratungsgremium wird in der Regel bei Bedarf oder aufgrund einer Absprache zwischen Betriebsleitung und Betriebsrat einberufen. Es hat die Aufgabe: betriebliche Fragen und Probleme grundsätzlicher Art, die im Zusammenhang mit der Durchführung der vorliegenden Festlegungen auftreten, zu beraten, Hinweise, Anregungen und Vorschläge zur Klärung und Lösung dieser Fragen und Probleme zu erarbeiten und dadurch die betriebliche Entscheidungsfindung über mögliche Maßnahmen zur Gestaltung der Bildschirmarbeit zu unterstützen, vorhandene Bildschirmarbeitsplätze in Augenschein zu nehmen. |
| HBS-Datenbank-Nr: 060200 /16 |
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