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| 4.2 | Aufgabengestaltung |
| 4.2.1 |
Kommissionen, Ausschüsse etc. nutzen bzw. bilden zur Verfahrenssteuerung, Bewertung, Konfliktregelung
Es gibt hierzu 10 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Maschinenbau 1997 |
| Arbeitgeber und Betriebsrat bilden eine gemeinsame betriebliche Kommission, in die jede Seite 2 betriebsangehörige Mitglieder entsendet. Die Aufgabe der Kommission besteht darin, über alle Grundsatzfragen im Zusammenhang mit der Einführung und dem Einsatz von Bildschirmgeräten zu beraten, die Arbeitsbedingungen zu überprüfen, und gegebenenfalls dem Arbeitgeber entsprechende Verbesserungsvorschläge zu unterbreiten. |
| HBS-Datenbank-Nr: 060200 /2 |
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