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| 4.2 | Aufgabengestaltung |
| 4.2.2 |
Durchführung der Gefährdungsbeurteilung: Verantwortliche und beteiligte Akteure benennen, Aufgaben und Kompetenzen festlegen
Es gibt hierzu 11 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Metallerzeugung und -bearbeitung 2009 |
| Die Pflicht und Verantwortung für die Durchführung, Dokumentation und Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilung liegt beim Vorstand der [Firma]. Der Vorstand überträgt diese Pflicht und Verantwortung auf die jeweils zuständigen Führungskräfte. Die Betriebsärzte und die Fachkräfte für Arbeitssicherheit unterstützen die jeweils zuständigen Führungskräfte bei der Durchführung und Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilung. |
| HBS-Datenbank-Nr: 060700 /294 |
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