Administration

Datenbank Betriebsvereinbarungen



Thema: Gefährdungsbeurteilungen

4.2 Aufgabengestaltung
4.2.2 Durchführung der Gefährdungsbeurteilung: Verantwortliche und beteiligte Akteure benennen, Aufgaben und Kompetenzen festlegen

Es gibt hierzu 11 Textauszüge

Textauszug: Vereinbarung Metallerzeugung und -bearbeitung 2009
Die Pflicht und Verantwortung für die Durchführung, Dokumentation und Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilung liegt beim Vorstand der [Firma]. Der Vorstand überträgt diese Pflicht und Verantwortung auf die jeweils zuständigen Führungskräfte.
Die Betriebsärzte und die Fachkräfte für Arbeitssicherheit unterstützen die jeweils zuständigen Führungskräfte bei der Durchführung und Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilung.
HBS-Datenbank-Nr: 060700 /294
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