Administration

Datenbank Betriebsvereinbarungen



Thema: Gefährdungsbeurteilungen

4.2 Aufgabengestaltung
4.2.3 Beschäftigte beteiligen, Rechte und Pflichten konkretisieren, Formen aktiver Mitwirkung vereinbaren

Es gibt hierzu 12 Textauszüge

Textauszug: Vereinbarung Maschinenbau 2000
Vor der Gefährdungsbeurteilung sind die jeweiligen ArbN von den Vorgesetzten über Inhalt, Bedeutung des ArbSchG, den Kriterienkatalog und über ihre Rechte und Pflichten zu informieren.
Die jeweiligen ArbN sind bei der Analyse und Beurteilung der Gefährdungen aktiv zu beteiligen und vorab zu unterrichten.
HBS-Datenbank-Nr: 060700 /75
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