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| 4.2 | Aufgabengestaltung |
| 4.2.4 |
Hinzuziehen von externen Sachverständigen wie Beratern oder überbetrieblichen Aufsichtsdiensten
Es gibt hierzu 3 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Energiedienstleister 1998 |
| Der Betriebsrat ist berechtigt, zur Erfüllung seiner Aufgaben aus dieser Betriebsvereinbarung gem. BetrVG, § 80.3, Sachverständige seiner Wahl hinzuzuziehen. Die Kostenübernahme ergibt sich aus der Erforderlichkeit der Hinzuziehung. |
| HBS-Datenbank-Nr: 060300 /62 |
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