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| 4.2 | Aufgabengestaltung |
| 4.2.4 |
Hinzuziehen von externen Sachverständigen wie Beratern oder überbetrieblichen Aufsichtsdiensten
Es gibt hierzu 3 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Gesundheit und Soziales 1997 |
| Dem BR steht für die Dauer des [...] -Einführungsprozesses ein externer Sachverständiger seiner Wahl zur Verfügung. Die entstehenden Kosten müssen sich im Rahmen der marktüblichen Konditionen bewegen. Die Kosten sind vom Vorstand bzw. der Geschäftsführung zu tragen. Der Sachverständige unterliegt der fachlichen Weisung des BR. |
| HBS-Datenbank-Nr: 090201 /101 |
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