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| 4.3 | Inhaltliche und methodische Gestaltung |
| 4.3.3 |
Bestimmung belastungsspezifischer Verfahren und Methoden (physisch und psychisch, sozial)
Es gibt hierzu 6 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Telekommunikationsdienstleister 0 |
| Eine Beurteilung der Arbeitsbedingungen in physikalisch-technischer Hinsicht ist insbesondere - bei bestehenden Arbeitsplätzen, - als Erstbeurteilung bei neu eingerichteten Arbeitsplätzen, - bei wesentlichen Änderungen der Gestaltung des Arbeitsplatzes (Arbeitsumgebung, benutzte Arbeitsmittel), des Arbeitsverfahren oder der Arbeitsorganisation, - bei tätigkeitsrelevanten wesentlichen Veränderungen des Standes der Technik, Arbeitsmedizin und Hygiene sowie sonstigen gesicherten arbeitswissenschaftlichen Erkenntnissen, - bei Einführung neuer und Änderung bestehender tätigkeitsrelevanter Arbeitsschutzvorschriften, - nach Arbeitsunfällen und dem gehäuften Auftreten von Beinahe-Arbeitsunfällen und arbeitsbedingten Erkrankungen durchzuführen. Die Beurteilung der psychischen Belastungen und Anforderungen (anonymisierte Befragung gem. [...] erfolgt nicht anlassbezogen, sondern wird einmal jährlich für die gesamte Niederlassung durchgeführt. Dies kann zeitgleich mit der Mitarbeiterbefragung nach Maßgabe der GBV Mitarbeiterbefragung in der jeweils gültigen Fassung erfolgen.------ |
| HBS-Datenbank-Nr: 060700 /55 |
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