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| 4.3 | Inhaltliche und methodische Gestaltung |
| 4.3.4 |
Auswahl und Festlegung von Methoden
Es gibt hierzu 11 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Fahrzeughersteller von Kraftwagenteilen 1998 |
| Die Gefährdungsbeurteilung ist von der zuständigen Führungskraft arbeitsbereichs-, tätigkeits- und personenbezogen für jeden Arbeitsplatz durchzuführen und zu dokumentieren. Die Gefährdungsbeurteilung kann nach Ermessen der Führungskraft in einer Gruppenmoderation oder als Einzelarbeitsplatzanalyse erfolgen, der bzw. die betreffenden Mitarbeiter sind mit einzubeziehen. |
| HBS-Datenbank-Nr: 060100 /23 |
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