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Datenbank Betriebsvereinbarungen



Thema: Gefährdungsbeurteilungen

4.3 Inhaltliche und methodische Gestaltung
4.3.4 Auswahl und Festlegung von Methoden

Es gibt hierzu 11 Textauszüge

Textauszug: Vereinbarung Fahrzeughersteller von Kraftwagenteilen 1998
Die Gefährdungsbeurteilung ist von der zuständigen Führungskraft arbeitsbereichs-, tätigkeits- und personenbezogen für jeden Arbeitsplatz durchzuführen und zu dokumentieren. Die Gefährdungsbeurteilung kann nach Ermessen der Führungskraft in einer Gruppenmoderation oder als Einzelarbeitsplatzanalyse erfolgen, der bzw. die betreffenden Mitarbeiter sind mit einzubeziehen.
HBS-Datenbank-Nr: 060100 /23
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