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| 6.2 | Wie?: Art der Dokumentation, Bearbeitung, Aufbewahrung |
| 6.2.1 |
EDV und/oder Papier bzw. Sonstiges
Es gibt hierzu 4 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Telekommunikationsdienstleister 0 |
| Die fertiggestellten Originalunterlagen werden von der jeweiligen Leitung für eine Prüfung (z. B. seitens der Gewerbeaufsicht) aufbewahrt. Soweit rechtlich zulässig, reicht auch eine Aufbewahrung im elektronischen Format und mit elektronischer Signatur gem. Signaturgesetz aus. |
| HBS-Datenbank-Nr: 060700 /55 |
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