Administration

Datenbank Betriebsvereinbarungen



Thema: Gefährdungsbeurteilungen

6.2 Wie?: Art der Dokumentation, Bearbeitung, Aufbewahrung
6.2.1 EDV und/oder Papier bzw. Sonstiges

Es gibt hierzu 4 Textauszüge

Textauszug: Vereinbarung Telekommunikationsdienstleister 0
Die fertiggestellten Originalunterlagen werden von der jeweiligen Leitung für eine Prüfung (z. B. seitens der Gewerbeaufsicht) aufbewahrt. Soweit rechtlich zulässig, reicht auch eine Aufbewahrung im elektronischen Format und mit elektronischer Signatur gem. Signaturgesetz aus.
HBS-Datenbank-Nr: 060700 /55
Textauszug 2 von 4 « vorheriger | nächster »


Zurück
Ganzes Gestaltungsraster ansehen