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Datenbank Betriebsvereinbarungen



Thema: Gefährdungsbeurteilungen

7.1 Wie? Wer? Was? Wann?
7.1.1 Methoden ermitteln; Verantwortliche und Beteiligte bestimmen; Beschäftigte beteiligen; Arbeitsplan erstellen

Es gibt hierzu 6 Textauszüge

Textauszug: Vereinbarung Gesundheit und Soziales 2009
Gefährdungsbeurteilungen müssen zu bestimmten Anlässen wiederholt werden: Dazu zählen z. B. neue Arbeitsschutzvorschriften, wesentliche Veränderungen der Arbeitsumgebung, des Arbeitsplatzes, der Arbeitsverfahren und ein gehäuftes Auftreten von Arbeitsunfällen und arbeitsbedingten Erkrankungen bzw. Gesundheitsgefährdungen. Eine Teilbeurteilung - je nach der sich ergebenden Sachlage - ist hier möglich. Eine regelmäßige vollständige Wiederholung der Gefährdungsbeurteilung ist nicht zwingend erforderlich, sollte aber - sofern fachliche Aspekte dafür sprechen - mit den Geschäftsführungen vereinbart werden.----
HBS-Datenbank-Nr: 060700 /259
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