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| 8.2 | Sozialpartner |
| 8.2.1 |
Differenzen zwischen Arbeitgeber und betrieblicher Interessenvertretung über sachliche Regelungen im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung
Es gibt hierzu 4 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Telekommunikationsdienstleister 1998 |
| Bei Auslegungsstreitigkeiten über diese Vereinbarung oder bei Streitfällen in der Anwendung dieser Vereinbarung hat die Geschäftsführung oder der GBR das Recht, eine betriebliche Schiedsstelle zu bilden. Die Schiedsstelle wird auf Antrag einer Seite gebildet. |
| HBS-Datenbank-Nr: 060100 /26 |
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