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| 8.2 | Sozialpartner |
| 8.2.1 |
Differenzen zwischen Arbeitgeber und betrieblicher Interessenvertretung über sachliche Regelungen im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung
Es gibt hierzu 4 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Unternehmensbezogene Dienstleistungen 1997 |
| Die zu treffenden Maßnahmen des Gesundheitsschutzes sind einvernehmlich binnen 3 Monaten festzulegen. Sofern eine Einigung nicht erfolgt, ist unverzüglich ein paritätisch besetzter Ausschuss aus bis zu je 3 Mitgliedern zu bilden. Der Ausschuss hat binnen drei weiteren Monaten einen Vorschlag zu erarbeiten. Legt der Ausschuss keinen mit der Mehrheit der Stimmen seiner Mitglieder beschlossenen Vorschlag vor oder verständigen sich die Parteien nicht binnen einer Frist von zwei Wochen auf den vorgelegten Vorschlag, so entscheidet eine [...] zu bildende Einigungsstelle verbindlich. |
| HBS-Datenbank-Nr: 090201 /186 |
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