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| 8.2 | Sozialpartner |
| 8.2.2 |
Konflikte bei der Auslegung von Betriebs- und Dienstvereinbarungen
Es gibt hierzu 6 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Telekommunikationsdienstleister 1998 |
| Die Schiedsstelle hat 4 Mitglieder, von denen 2 Mitglieder von der Geschäftsführung und 2 Mitglieder vom GBR bestimmt werden. Die Schiedsstelle trifft ihre Entscheidungen mit der Mehrheit der Stimmen. Die Beschlüsse sind schriftlich niederzulegen. Findet sich keine Mehrheit wird auf Antrag einer Vertragspartei eine Einigungsstelle nach § 76 BetrVG gebildet, wobei sich beide Seiten im Sinne von § 76 Abs. 6 BetrVG dem Spruch im Voraus unterwerfen. Die Möglichkeit der Überprüfung des Spruches durch das Arbeitsgericht bleibt davon unberührt. |
| HBS-Datenbank-Nr: 060100 /26 |
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