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| 8.2 | Sozialpartner |
| 8.2.2 |
Konflikte bei der Auslegung von Betriebs- und Dienstvereinbarungen
Es gibt hierzu 6 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Telekommunikationsdienstleister 0 |
| Bei Meinungsverschiedenheiten über den Inhalt oder die Auslegung dieser Betriebsvereinbarung verpflichten sich die Betriebsparteien, unverzüglich eine gütliche Einigung im Sinne dieser Betriebsvereinbarung anzustreben. Im Übrigen gilt das BetrVG. |
| HBS-Datenbank-Nr: 060700 /55 |
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