Administration

Datenbank Betriebsvereinbarungen



Thema: Gefährdungsbeurteilungen

8.2 Sozialpartner
8.2.2 Konflikte bei der Auslegung von Betriebs- und Dienstvereinbarungen

Es gibt hierzu 6 Textauszüge

Textauszug: Vereinbarung Telekommunikationsdienstleister 0
Bei Meinungsverschiedenheiten über den Inhalt oder die Auslegung dieser Betriebsvereinbarung verpflichten sich die Betriebsparteien, unverzüglich eine gütliche Einigung im Sinne dieser Betriebsvereinbarung anzustreben. Im Übrigen gilt das BetrVG.
HBS-Datenbank-Nr: 060700 /55
Textauszug 2 von 6 « vorheriger | nächster »


Zurück
Ganzes Gestaltungsraster ansehen