Administration

Datenbank Betriebsvereinbarungen



Thema: Gefährdungsbeurteilungen

8.2 Sozialpartner
8.2.2 Konflikte bei der Auslegung von Betriebs- und Dienstvereinbarungen

Es gibt hierzu 6 Textauszüge

Textauszug: Vereinbarung Energiedienstleister 1998
Kommt bei Meinungsverschiedenheiten über die Anwendung und Auslegung dieser Betriebsvereinbarung keine Einigung zustande, so ist diese in einer abschließenden Verhandlung zwischen Geschäftsleitung und Betriebsrat innerhalb von 5 Werktagen ab Anzeige der Meinungsverschiedenheit zu klären.
Wird innerhalb dieser Frist keine Einigung erzielt, so wird die Einigungsstelle nach § 76 (5) BetrVG angerufen.
HBS-Datenbank-Nr: 060300 /62
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