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| 8.2 | Sozialpartner |
| 8.2.2 |
Konflikte bei der Auslegung von Betriebs- und Dienstvereinbarungen
Es gibt hierzu 6 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Öffentliche Verwaltung 2000 |
| Der Koordinierungsausschuss tagt regelmäßig und kann von beiden Partnern der Vereinbarung jederzeit, insbesondere wenn eine Verletzung dieser Vereinbarung angenommen wird, mit angemessener Vorlaufzeit einberufen werden. |
| HBS-Datenbank-Nr: 090201 /113 |
| Textauszug 4 von 6 | « vorheriger | nächster » |