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Alle Rechte vorbehalten
| 9.1 | Institutionelle Mitbestimmung der betrieblichen Interessenvertretung |
| 9.1.1 |
Organisation, Verfahren bei der Gefährdungsbeurteilung
Es gibt hierzu 3 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Energiedienstleister 1998 |
| Vor Beginn der Bildschirmarbeitsplatz-/Gefährdungsanalyse ist einvernehmlich mit dem Betriebsrat festzustellen, wie und auf welche Art Arbeitsplätze einer Analyse zu unterziehen sind und welcher Teilnehmerkreis zur Durchführung der Analysen erforderlich ist (Fragebögen, Anlage 2). Die Gestaltung der Information und Unterrichtung nach Absätzen 2 und 3 im Einzelnen sowie die Art der Unterweisung sind im Einvernehmen mit dem Betriebsrat festzulegen. Die Beschäftigten und der Betriebsrat haben zu allen Vorgängen das Recht, Vorschläge zur Gestaltung der Arbeitsplätze zu machen. In allen Fragen besteht ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats. Die Arbeitsplatz-/Gefährdungsanalyse wird von der Geschäftsleitung einvernehmlich mit dem Betriebsrat durchgeführt (Steuerungsgremium). Die u. a. psychischen Belastungen werden durch einen mit dem Betriebsrat zu vereinbarenden Fragebogen ermittelt. Die Art und Ausführung der Fragebogen ist einvernehmlich zu regeln. Betriebsrat und Geschäftsleitung legen gemeinsam ein Beurteilungsverfahren fest (Fragebogen etc.). |
| HBS-Datenbank-Nr: 060300 /62 |
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