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| 9.1 | Institutionelle Mitbestimmung der betrieblichen Interessenvertretung |
| 9.1.2 |
Maßnahmenbestimmung und -durchführung
Es gibt hierzu 5 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Energiedienstleister 1998 |
| Die zu treffenden Maßnahmen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes sind zwischen Geschäftsleitung und Betriebsrat zu vereinbaren. |
| HBS-Datenbank-Nr: 060300 /62 |
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